Zahnzusatzversicherung
Nicht jeder Patient verfügt über die finanziellen Mittel oder eine Zahnzusatzversicherung, um notwendige Zahnbehandlungen bewältigen zu können. Um Kosten zu sparen, werden nötige Behandlungen aufgeschoben oder gar nicht erst begonnen.
Wann macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn?
Wenn Zahnprobleme nicht endgültig gelöst oder aufgeschoben werden, verschlimmern sie sich. So beginnt ein ungesunder Teufelskreis: Die Zähne werden immer schlechter und die Kosten für eine erforderliche Zahnbehandlung steigen weiter an.
Gerade für Kassenpatienten ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine Möglichkeit, dies zu verhindern. Doch das Angebot hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen und ist mittlerweile für viele Patienten sehr unübersichtlich.
Laut unserer Erfahrung benötigen Menschen mit einem gesunden Gebiss in der Regel keine Zahnzusatzversicherung. Anders sieht es bei Zähnen mit vielen kariösen Defekten und sonstigen Schäden aus.
Auf jeden Fall sollten Sie vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf Folgendes achten:
- Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Versicherungen haben die vertragsgerechte Aufgabe, Sie vor künftigen Schäden zu schützen. Daher muss jede Versicherung abgeschlossen worden sein, bevor ein Schaden eingetreten ist oder festgestellt wurde.
- Eintrittsalter
Je älter Sie sind, desto höher sind die Versicherungsbeiträge, die Sie zahlen müssen.
- Wartezeit
Bevor der volle Versicherungsschutz besteht, verlangt die Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit. Sie liegt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Zwischenzeitlich werden nur begrenzte Beträge übernommen, die sich von Jahr zu Jahr nach oben staffeln.
Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, warten Sie bitte nicht, bis Sie eine Zahnbehandlung benötigen. Bei bereits festgestellten Schäden durch den Zahnarzt tritt die Versicherung im Nachhinein nicht ein!
Das sollte eine Zahnzusatzversicherung leisten
- Übernahme der Zahnprophylaxe
Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen eine professionelle Zahnreinigung.
- Erstattungsgrenzen
Lohnenswerte Verträge bieten keine Einschränkung bei der jährlichen Erstattung (nach Ablauf der Wartezeit).
- Art der Erstattungen
Zahnersatz einschließlich Implantaten sollte zu mindestens 80 Prozent bis unbegrenzt erstattet werden. Nicht nur Zahnersatz, sondern auch Wurzelbehandlungen, Keramikfüllungen etc. sollten abgedeckt sein.
Mit solch einem Leistungspaket sind Sie nahezu wie ein Privatpatient abgesichert und müssen sich nicht vor hohen Zahnarztrechnungen fürchten.
Zahnzusatzversicherungen: Kosten und Unterschiede
Die Angebotsspanne bei Zahnzusatzversicherungen ist groß und reicht von 5,00 bis 50,00 Euro Monatsbeitrag.
Für eine gute Zahnzusatzversicherung mit einem befriedigenden Leistungsumfang sollten Sie mit 20,00 bis 30,00 Euro monatlich rechnen.
Allzu preiswerte Absicherungen machen unserer Erfahrung nach nicht viel Sinn. Solche erstatten oftmals nur einen geringen Teil der Behandlungskosten. Somit bleibt Ihr Eigenanteil hoch und Sie müssen unter Umständen doch auf eine hochwertige Zahnbehandlung verzichten.
Zudem ist es ratsam, auf das Kleingedruckte in den Verträgen zu achten, denn dort können sich unangenehme Einschränkungen bezüglich des Versicherungsschutzes verbergen.
Dazu ein Beispiel:
Die Versicherung wirbt damit, dass zu Implantaten ein Zuschuss von 80 Prozent gewährt wird. Im Kleingedruckten steht jedoch, dass pro Implantat ein maximaler Zuschuss in Höhe von 450,00 Euro gezahlt wird.
Da die Kosten eines Implantats mindestens 1500,00 Euro betragen, bleibt nun der Patient auf dem Großteil der Kosten sitzen.
Informieren Sie sich am besten im Internet über eine leistungsfähige und preiswerte Zahnzusatzversicherung. Zwischenzeitlich haben sich auch verschiedene Versicherungsmakler auf dieses Gebiet spezialisiert.